Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
04.06.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
17.04.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
03.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
24.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
16.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
08.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
02.10.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
03.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 30.09.2017
29.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.01.2017
Berichtigungen
10.01.2017
Neueintragungen